Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen
der Hundeschule VZMountaindogs, Inhaberin Viveca Marie Zenth, Emma-Hefele-Weg 2, 87474 Buchenberg
- nachstehend „Hundeschule“ genannt –
und denjenigen Personen, die die Ausbildungsangebote der Hundeschule VZMountaindogs wahrnehmen
- nachstehend „Kunde“ genannt –
Die Angebote der Hundeschule dienen dem Zweck der Schulung von Hund und Mensch, insbesondere der Beratung, Anleitung und Hilfestellung bei der Erziehung von Hunden, bei der Kommunikation mit Hunden und der weiteren Ausbildung von Hunden unter Berücksichtigung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen.
Die Betreiberin der Hundeschule VZMountaindogs, Viveca Marie Zenth, verfügt über eine Genehmigung für das Tätigwerden als Trainerin im Sinne von § 11 Abs. I Nr. 8 f TierSchG.
§ 1 Geltungs- und Anwendungsbereich
1. Alle Leistungen und Ausbildungsangebote der Hundeschule VZMountaindogs erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
2. Die Hundeschule VZMountaindogs weist darauf hin, dass die vorliegenden AGB auch für alle künftigen zwischen den Parteien begründeten Rechtsbeziehungen, die der Schulung von Hund und Mensch dienen, gelten. Dies gilt auch dann, wenn im jeweiligen Vertrag nicht noch einmal ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird.
3. Spätestens mit der Teilnahme an den Ausbildungsangeboten der Hundeschule VZMountaindogs erkennt der Kunde die vorliegenden AGB vollumfänglich an. Somit erklärt der Kunde, diese AGB mit Vertragsschluss gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
4. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
1. Das Kontaktformular auf der Website der Hundeschule VZMountaindogs dient ausschließlich der Kontaktaufnahme (Erstkontakt) und führt zu keinem Vertragsabschluss.
2. Die Verträge mit der Hundeschule VZMountaindogs werden per Mail oder Post an den Kunden übermittelt (Vertragsangebot). Die Unterzeichnung des jeweiligen Vertragsformulars durch den Kunden oder die Teilnahme am Training führt zum Vertragsschluss.
3. Die weitere Kommunikation erfolgt einheitlich entweder über die Mailadresse der Hundeschule VZMountaindogs oder telefonisch oder per WhatsApp über deren Mobilfunknummer montags bis samstags von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr.
3. Voraussetzung für die Teilnahme an einem Ausbildungsangebot der Hundeschule VZMountaindogs ist die vollständige und unbedingte Zahlung der Vergütung.
§ 3 Vertragsinhalt
1. Bei dem zwischen der Hundeschule VZMountaindogs und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag im Sinne von § 611 BGB.
2. Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen. Der Erfolg ist maßgeblich von der Mitarbeit des Kunden abhängig.
3. Der genaue Leistungsinhalt ist § 4 dieser AGB zu entnehmen.
§ 4 Leistungsbeschreibung der Hundeschule VZMountaindogs
1. Das Ausbildungsangebot der Hundeschule VZMountaindogs erstreckt sich auf die Schulung der Beziehung von Mensch und Hund für deren gemeinschaftliches Leben. Dies umfasst die Beratung, Anleitung und Hilfestellung bei der Erziehung von Hunden, bei der Kommunikation des Hundehalters mit seinem Hund und der weiteren Ausbildung von Hunden unter Berücksichtigung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen im Einzelunterricht als auch in Gruppenstunden/Sozialkontaktstunden.
2. Die Beratung, Hilfestellung und Ausbildung wird an die Bedürfnisse des Kunden, an die Möglichkeiten seines Hundes und auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und der selbst gewonnenen Eindrücke, insbesondere im Hinblick auf Rasse, Alter, Geschlecht, Vorgeschichte und körperlichen Voraussetzungen angepasst.
3. Die Hundeschule VZMountaindogs erbringt die Beratung, Hilfestellung und/oder Ausbildung mit größtmöglicher Sorgfalt unter Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen.
4. Ist die Durchführung der vereinbarten Unterrichtseinheit aus Gründen, die in der Person der Hundeschule VZMountaindogs, Viveca Marie Zenth, liegen, unmöglich, wird ein Alternativtermin vereinbart.
§ 5 Einzelunterricht und Gruppenstunde/Sozialkontaktstunde
1. Die konkreten Ausbildungsangebote der Hundeschule VZMountaindogs, deren Dauer und die jeweiligen Preise sind der anhängenden Preisliste zu entnehmen.
2. Die Aufnahme in die Gruppenstunde/Sozialkontaktstunde erfolgt nach einem persönlichen Kennenlernen von Kunde, dessen Hund und der Hundeschule VZMountaindogs. Erst wenn die Hundeschule VZMountaindogs die Teilnahmevoraussetzungen für Gruppenunterricht für das Training des Hundes des Kunden als gegeben erachtet, wird der Kunde mit seinem Hund zur Gruppenstunde/Sozialkontaktstunde zugelassen.
3. Die Hundeschule VZMountaindogs kann nach freiem Ermessen einschätzen, ob auf der Grundlage der Gesamtsituation zum Schutz des Tieres oder zur Sicherung der positiven Erfahrung und/oder zur Sicherung des Trainingserfolges, das Training vorzeitig oder entsprechend vor regulärem Trainingsende beendet wird.
(4) Gleiches gilt auch innerhalb von Gruppenstunden/Sozialkontaktstunden bezogen auf einzelne oder alle Kunden mit ihren Hunden.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden
1. Der Kunde hat mit seinem Hund pünktlich am vereinbarten Leistungsort zu erscheinen und für die Dauer der Unterrichtseinheit anwesend zu sein.
2. Der Kunde hat für die Dauer des Unterrichts die Beratungs-, Hilfe- und Ausbildungsleistung der Hundeschule VZMountaindogs durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern und damit aktiv am jeweiligen Trainingsziel der Unterrichtseinheit mitzuwirken.
3. Den Anweisungen der Trainerin der Hundeschulde VZMountaindogs ist Folge zu leisten.
4. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Erreichung des gemeinsam formulierten Trainingsziels maßgeblich von seiner Mitarbeit, Umsetzung und dem kontinuierlichen Training außerhalb der gebuchten Unterrichtseinheit zur Festigung des Erlernten des Kunden und seines Hundes abhängig ist.
5. Während des Trainings ist das Rauchen und der Konsum von Alkohol und Drogen verboten.
§ 7 Aufklärungs- und Informationspflicht des Kunden
1. Der Kunde verpflichtet sich, der Hundeschule VZMountaindogs alle Informationen hinsichtlich seines Hundes und der Gründe der Wahrnehmung des Ausbildungsangebots der Hundeschule VZMountaindogs, die für das Training von Bedeutung sein könnten vor Trainingsbeginn mitzuteilen und Rückfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Die Hundeschule VZMountaindogs ist fortwährend über den aktuellen Entwicklungsstand des Hundes auf dem Laufenden zu halten.
2. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die Hundeschule VZMountaindogs auf starke Angst, aggressives Verhalten oder sonstige Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes hinzuweisen. Bei aggressivem Verhalten ist auf Anweisung der Hundeschule VZMountaindogs ein passender Maulkorb zu besorgen und anzulegen.
3. Das Gleiche gilt für die Läufigkeit einer Hündin, egal ob Einzelunterricht oder eine Gruppenstunde/Sozialkontaktstunde gebucht wurde. Ein Ausschluss des Kunden mit läufiger Hündin vom Gruppenunterricht unter Vereinbarung eines Ersatztermins ist jederzeit durch die Hundeschule VZMountaindogs möglich.
4. Sollte die Durchführung einer Unterrichtseinheit wegen der Verletzung obiger Pflichten nicht oder nicht ohne Gefahr oder drohenden Schäden für Hund und Mensch möglich sein, kann die Hundeschule VZMountaindogs nach freiem Ermessen zum Schutz der teilnehmenden Menschen und Hunde das Training abrechen oder ablehnen.
§ 8 Meldepflicht, Impfschutz, Haftpflicht, Krankheiten
1. Der Kunde versichert, dass sein Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist.
2. Der Kunde versichert, dass sein Hund altersgerecht über einen aktuellen Impfschutz, insbesondere alle Pflichtimpfungen (Tollwut, Leptospirose, Staupe, HCC, Parvovirose) verfügt.
3. Ebenso versichert der Kunde, dass sein Hund entwurmt, ungezieferfrei und haftpflichtversichert ist.
4. Der Kunde versichert weiterhin, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Etwaige chronische Erkrankungen oder gesundheitliche Beschwerden oder schmerzliche Einschränkungen sind der Hundeschule VZMountaindogs unverzüglich, spätestens vor dem ersten Training, mitzuteilen.
5. Aussagekräftige Dokumente (Versicherungspolice, Impfpass, etc.) sind auf Verlangen der Hundetrainerin vor Trainingsbeginn vorzuzeigen.
6. Hat der Kunde Bedenken gegen einen geplanten Trainingsschritt, so ist dies unverzüglich der Hundeschule VZMountaindogs mitzuteilen.
7. Sollte obiges nicht der Fall sein, kann die Hundeschule VZMountaindogs nach freiem Ermessen zum Schutz des zu trainierenden Hundes oder anderer Hunde das Training abbrechen oder ablehnen. Ebenso steht es der Hundeschule VZ Mountain Dogs frei, aus tierschutzrechtlichen Gründen das Training abzubrechen.
§ 9 Zahlung und Erstattung der Vergütung
1. Sämtliche Vergütungen der Ausbildungsangebote der Hundeschule VZMountaindogs sind der anliegenden Preisliste zu entnehmen. Die ausgewiesenen Preise sind Endpreise ohne Umsatzsteuer, da es sich bei der Hundeschule VZMountaindogs um ein Kleinunternehmen handelt.
2. Der Kunde kann die Zahlung in bar oder per Überweisung vornehmen. Überweisungen sind auf das Konto der Hundeschule VZMountaindogs (IBAN: DE70 1001 1001 2948 2454 60) zu tätigen. Als Verwendungszweck ist der Familienname und der Hundename, ggf. auch der vereinbarte Trainingstermin anzugeben.
3. Die Vergütung ist sofort nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.
4. Ist für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, weist die Hundeschule VZMountaindogs darauf hin, dass der Verzug ohne gesonderte Mahnung mit Versäumung des Termins sofort eintritt, §§ 280, 286 BGB. Die Hundeschule VZMountaindogs behält sich vor, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen, § 288 BGB.
5. Wird ein Training vom Kunden frühzeitig abgebrochen, besteht kein Anspruch auf ganze oder teilweise Erstattung der Vergütung.
6. Verspätet sich der Kunde, geht dies zu seinen Lasten und berechtigt nicht zur Minderung der Vergütung und verpflichtet die Hundeschule VZMountaindogs auch nicht zur Verlängerung der Unterrichtseinheit oder Gruppenstunde/Sozialkontaktstunde.
7. Eine Ablehnung oder ein vorzeitiger Abbruch des Trainings durch die Hundeschule VZMountaindogs nach § 7 Nr. 4 oder § 8 Nr. 7 dieser AGB, berechtigt nicht zur Minderung.
8. Die angebotenen 5er und 10er Karten verlieren ihre Gültigkeit nach 5 Jahren.
§ 10 Kündigung, Absagen und Ausfallgebühr
1. Aus dem Vertrag, der ein Dauerschuldverhältnis ist, steht dem Kunden bei vertragsgemäßem Verhalten beider Parteien kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund und wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
2. Terminabsagen sind schriftlich per Mail oder WhatsApp oder telefonisch anzuzeigen.
3. Bei rechtzeitiger Absage bis drei Tage vor dem vereinbartem Unterrichtstermin wird die im Voraus gezahlte Vergütung unverzüglich erstattet oder wahlweise ein entsprechender Ersatztermin vereinbart.
4. Bei verspäteter Kontaktaufnahme bleibt der Kunde zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.
5. Ebenso bleibt der Kunde bei Nichterscheinen ohne Absagen eines vereinbarten Termins zur Zahlung verpflichtet.
6. In Fällen, in denen den Anweisungen der Trainerin trotz entsprechender Belehrung nicht gefolgt wird und dadurch Gefahr für Mensch und Tier besteht oder der Trainingsbetrieb massiv gestört oder tierschutzwidrig gehandelt wird, kann das Training und/oder die weitere Zusammenarbeit direkt durch die Hundeschule VZMountaindogs beendet werden. Eine Rückerstattung der gezahlten Vergütung erfolgt in diesem Fall nicht.
7. Gleiches gilt, wenn der Kunde gegen § 6 Nr. 5 dieser AGB verstößt.
§ 11 Besondere Maßnahmen und Einschränkungen im Trainingsbetrieb
1. Das Training findet bei jedem Wetter statt. Eine Anpassung des Trainingsortes oder eine Verschiebung des Trainings ist nach der jeweiligen Wetterlage der Hundeschule VZMountaindogs vorbehalten.
2. In besonderen Situationen und Fällen höherer Gewalt (Unwetter, Starkregen, Glatteis, Corona, Krankheit des Hundes) hat unverzüglich eine gesonderte Kontaktaufnahme und Absprache zu erfolgen, um für alle Beteiligten die bestmögliche Lösung zu finden. Eine Anpassung des Trainingsortes oder eine Verschiebung des Trainings ist im Zweifel der Hundeschule VZMountaindogs vorbehalten.
3. Die Regelungen in Absatz 1 und 2 gelten für den absoluten Ausnahmefall und ausschließlich für die genannten besonderen Situationen.
4. Ein eventuell erforderliches, an die jeweils aktuelle Situation angepasstes Hygienekonzept der Hundeschule VZMountaindogs, ist von allen Kunden einzuhalten.
§ 12 Haftung und Haftungssauschluss
1. Voraussetzung für die Teilnahme an den Ausbildungsangeboten der Hundeschule VZMountaindogs ist eine bestehende Hundehaftpflichtversicherung für den jeweiligen Hund. Ein Nachweis kann jederzeit verlangt werden.
2. Die Teilnahme an den Ausbildungsangeboten der Hundeschule VZMountaindogs erfolgt auf eigenes Risiko und eigener Verantwortung gegenüber dem Hund und anderen Menschen oder Tieren. Der Kunde bleibt während des gesamten Unterrichts Hundehalter und Tieraufseher im Sinne der §§ 833, 834 BGB.
3. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder die Haftung für sonstige Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundeschule VZMountaindogs beruhen.
4. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Hundeschule VZMountaindogs nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.
5. Die Hundeschule VZMountaindogs übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch den Kunden und den/die durch von ihm mitgebrachten/teilnehmenden Hunde, sowie für Schäden/Verletzungen an teilnehmende/n Hunde/n entstehen oder des Hundes/der Hunde des Kunden selbst entstehen. Dies gilt auch für Schäden auf dem Trainingsgelände und/oder den Trainingsgeräten sowie für solche, die außerhalb (in der Öffentlichkeit) entstehen.
6. Der Kunde als Hundehalter haftet für die Einhaltung der Leinenpflicht in seinem Bundesland und die Sonderregelungen seiner Gemeinde persönlich.
§ 13 Bild- und Tonmaterial, Datenschutz, Urheberrecht
1. Das Anfertigen von eigenen Bild-, Ton- und Videoaufnahmen des Kunden während des Einzelunterrichts oder während des Gruppenunterrichts ist nur nach Absprache und mit Einverständnis aller Teilnehmer und der Hundeschule VZMountaindogs erlaubt.
2. Dem Kunden ist es nicht gestattet, ohne schriftliche Genehmigung aller Beteiligten Bild-, Ton- und Videoaufnahmen, die während des Unterrichts zur Veranschaulichung des Trainingsfortschritts angefertigt wurden, zu veröffentlichen.
3. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen, die während des Trainingsbetriebes seitens der Hundeschule VZMountaindogs entstehen, können auf ihrer Website und ihren Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, dieses Einverständnis zu widerrufen.
4. Die Hundeschule VZMountaindogs wird bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten beachten. Die Daten des Kunden werden durch die Hundeschule VZMountaindogs zum Zweck der Kontaktaufnahme und Trainingsgestaltung gespeichert. Dritte haben zu keiner Zeit Einsicht auf diese Daten.
5. Unterlagen, die von der Hundeschule VZMountaindogs ausgehändigt werden, sind urheberrechtliches Eigentum von dieser. Die Vervielfältigung oder Verbreitung, jeweils auch auszugsweise, bedarf der schriftlichen Genehmigung.
§ 14 Widerrufsbelehrung
1. Ist der Kunde Verbraucher, hat er bei Abschluss eines Vertrages außerhalb der Geschäftsräume der Hundeschule VZMountaindogs oder bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das die Hundeschule VZMountaindogs nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich, die
Hundeschule VZMountaindogs Viveca Marie Zenth
Emma-Hefele-Weg 2
87474 Buchenberg
Telefonnummer 0162 713 0536
E-Mail: info@vzmountaindogs.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
2. Über das Muster-Widerrufsformular informiert die Hundeschule VZMountaindogs nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
— An Hundeschule VZMountaindogs Viveca Marie Zent, Emma-Hefele-Weg 2, 87474 Buchenberg
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen
3. Die Hundeschule VZMountaindogs weist den Kunden darauf hin, dass dieses Widerrufsrecht nach § 356 IV BGB erlischt, wenn infolge ausdrücklicher Zustimmung des Kunden die Hundeschule VZMountaindogs mit der Ausführung der Dienstleistung bereits begonnen oder vollständig erbracht hat.
§ 15 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Buchenberg.
§ 16 Vertragssprache
Vertrags- und Unterrichtssprache ist deutsch.
§ 17 Schlussbestimmungen
1. Sämtliche in diesem Vertrag genannte Anlagen werden verpflichtender Teil aller mit der Hundeschule VZMountaindogs geschlossenen Verträge.
2. Der Kunde ist ohne Zustimmung der Hundeschule VZMountaindogs nicht berechtigt, die Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.
3. Auf die Verträge zwischen dem Kunden und der Hundeschule VZMountaindogs findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender oder günstigerer Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.